Villa Kunterbunt

 

Ansprechpartnerin:




Christiane Keller

Leiterin

 

Familienzentrum

Villa Kunterbunt

Carl-Miele-Straße 216–218  

33335 Gütersloh


Telefon +49 (0) 52 41-70 31 83 

Fax +49 (0) 52 41-99 89 65

> christiane.keller@bertelsmann.de

Aufnahme

Aufnahme


Die Villa Kunterbunt bietet als familienergänzende Tageseinrichtung den Eltern, die in der Nähe der Kindertagesstätte berufstätig sind, arbeitsplatznahe und arbeitszeitübergreifende Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder.


Die Kinder können ab dem 4. Monat aufgenommen und bis zur Einschulung betreut werden. 


Eine Anmeldung ist ganzjährig und seit November 2019 über das online Portal KIVAN unter https://guetersloh.meinkitaplatz.de möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen des Fachbereichs Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Gütersloh zum Anmeldeprocedere. Auf die Vereinbarung eines Besuchstermins mit Ihnen per Mail unter villa.kunterbunt@bertelsmann.de oder telefonisch unter 05241-703183 freuen wir uns.


Die Platzvergabe erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem die Arbeitsplatznähe eines Elternteils, der Wohnort und das Alter des Kindes eine Rolle spielen, ebenfalls sind soziale Kriterien entscheidend.


Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel jährlich zum 01. August, dem Beginn des Kindergartenjahres. Während des laufenden Jahres können besondere Familiensituationen für eine frühere oder zusätzliche Aufnahme von Kindern entscheidend sein. Die Leiterin der Einrichtung, Frau Christiane Keller, steht Ihnen dazu für Nachfragen gern zur Verfügung.


nächster Anmeldeschluss: Januar 2022

Aufnahmekriterien Villa Kunterbunt und Villa Sonnenschein (Stand: Januar 2021)


1. Arbeitsplatznähe

Als betriebsnahe Einrichtungen zum Unternehmen Bertelsmann steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Villa Kunterbunt und die Villa Sonnenschein besonders im Vordergrund. Betreuungsbedarfe von Mitarbeiter*innen mit Arbeitsorten aus den in direkter Umgebung zu der jeweiligen KITA liegenden Firmen werden bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt, vorausgesetzt, sie haben ihren 1. Wohnsitz in Gütersloh.


2. Geschwisterkind

Vor diesem Hintergrund werden freie Plätze zunächst an Geschwisterkinder vergeben.


3. Alter des Kindes

Die Gruppen werden alters-ausgewogen ausgerichtet, dazu ist der Entlassungsjahrgang relevant. Für eine Berücksichtigung im Gruppentyp II bedeutet dies, dass auch Kinder unter einem Jahr berücksichtigt werden, wenn es sich um Alleinerziehende Erziehungsberechtigte handelt, die berufstätig sind oder die 3 Monate nach Inanspruchnahme des Platzes eine Berufstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen, sowie bei der Berufstätigkeit beider Eltern und Eltern, die sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen. Im Gruppentyp III haben ältere Kinder Vorrang, vorausgesetzt, sie passen in die jeweilige Gruppenstruktur.


4. persönliche Notlagen

a.) schwere Erkrankung von einem Elternteil oder Geschwistern, die besondere Pflege bedürfen

  1. b)Tod eines Elternteils oder Geschwister

  2. c)Alleinerziehende Erziehungsberechtigte

  3. d)drohende Kindeswohlgefährdung


5. besondere Bedarfe

  1. a)ganztägiger Betreuungsbedarf aufgrund der Arbeitszeit beider Eltern

  2. b)ganztägiger Betreuungsbedarf aufgrund einer drohenden Kindeswohlgefährdung.


6. Sozialraumbezug

In der Villa Kunterbunt werden Bedarfsmeldungen aufgrund ihrer Aufgabe und Rolle als Familienzentrum aus dem Sozialraum 3 sowie dem Nachbarsozialraum 11 berücksichtigt. Für die Villa Sonnenschein sind dies die Sozialräume 11 und 12.